Die Stadt bzw. Gemeinde Ostrau wird unterteilt in die Gemarkungen Auerschütz, Beutig, Binnewitz, Clanzschwitz, Däbritz, Delmschütz, Döhlen, Gaschütz, Görlitz, Jahna, Kattnitz, Kiebitz, Merschütz, Münchhof, Niederlützschera, Noschkowitz, Oberlützschera, Obersteina, Ostrau, Pulsitz, Rittmitz, Schlagwitz, Schmorren, Schrebitz, Sömnitz, Töllschütz, Trebanitz, Wutzschwitz und Zschochau. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Ostrau vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.
Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:
Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.