Die Stadt bzw. Gemeinde Dreiheide wird unterteilt in die Gemarkungen Elsnig Flur 4, Gräfendorf Flur 3, Gräfendorf Flur 3, Gräfendorf Flur 4, Gräfendorf Flur 4, Gräfendorf Flur 5, Gräfendorf Flur 6, Großwig, Großwig Flur 1, Großwig Flur 2, Großwig Flur 3, Großwig Flur 4, Süptitz, Süptitz Flur 1, Süptitz Flur 2, Süptitz Flur 3, Süptitz Flur 4, Süptitz Flur 5, Süptitz Flur 6, Süptitz Flur 6, Weidenhain, Weidenhain Flur 1, Weidenhain Flur 2, Weidenhain Flur 3, Weidenhain Flur 4, Weidenhain Flur 5, Weidenhain Flur 6, Weidenhain Flur 7 und Wildenhain Flur 10. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dreiheide vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Baugrenze ist im Bebauungsplan festgelegt und darf durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur Baulinie dürfen die Gebäude gegenüber der Baugrenze jedoch zurückgesetzt werden. [BauNVO §23]
ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.
Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.