Die Stadt bzw. Gemeinde Dreiheide wird unterteilt in die Gemarkungen Elsnig Flur 4, Gräfendorf Flur 3, Gräfendorf Flur 3, Gräfendorf Flur 4, Gräfendorf Flur 4, Gräfendorf Flur 5, Gräfendorf Flur 6, Großwig, Großwig Flur 1, Großwig Flur 2, Großwig Flur 3, Großwig Flur 4, Süptitz, Süptitz Flur 1, Süptitz Flur 2, Süptitz Flur 3, Süptitz Flur 4, Süptitz Flur 5, Süptitz Flur 6, Süptitz Flur 6, Weidenhain, Weidenhain Flur 1, Weidenhain Flur 2, Weidenhain Flur 3, Weidenhain Flur 4, Weidenhain Flur 5, Weidenhain Flur 6, Weidenhain Flur 7 und Wildenhain Flur 10. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dreiheide vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.
Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.