Stadt bzw. Gemeinde Dreiheide

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Dreiheide wird unterteilt in die Gemarkungen Elsnig Flur 4, Gräfendorf Flur 3, Gräfendorf Flur 3, Gräfendorf Flur 4, Gräfendorf Flur 4, Gräfendorf Flur 5, Gräfendorf Flur 6, Großwig, Großwig Flur 1, Großwig Flur 2, Großwig Flur 3, Großwig Flur 4, Süptitz, Süptitz Flur 1, Süptitz Flur 2, Süptitz Flur 3, Süptitz Flur 4, Süptitz Flur 5, Süptitz Flur 6, Süptitz Flur 6, Weidenhain, Weidenhain Flur 1, Weidenhain Flur 2, Weidenhain Flur 3, Weidenhain Flur 4, Weidenhain Flur 5, Weidenhain Flur 6, Weidenhain Flur 7 und Wildenhain Flur 10. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Dreiheide vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

Absehen von der Abmarkung

In bestimmten, definierten Fällen wird von der Abmarkung eines Grenzpunktes abgesehen, d.h. es wird keine Grenzmarke eingebracht. Ein Absehen von der Abmarkung erfolgt beispielsweise, wenn der Grenzpunkt an oder in einem Gewässer liegt, wenn er durch ein Bauwerk ausreichend gekennzeichnet ist (Gebäudeecke) oder wenn die Flurstücke entlang der Grenze einheitlich genutzt werden (z.B. einheitlich genutzte Ackerfläche, Verkehrsfläche). [SächsVermKatGDVO §15 Abs.3]

Gebäudeaufnahme

Aufmessung eines bestehenden Gebäudes für die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

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