Stadt bzw. Gemeinde Görlitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Görlitz wird unterteilt in die Gemarkungen Deutsch Ossig, Deutsch Ossig Flur 1, Deutsch Ossig Flur 2, Deutsch Ossig Flur 3, Deutsch Ossig Flur 4, Deutsch Ossig Flur 5, Deutsch Ossig Flur 6, Görlitz, Görlitz Flur 1, Görlitz Flur 2, Görlitz Flur 24, Görlitz Flur 25, Görlitz Flur 26, Görlitz Flur 34, Görlitz Flur 35, Görlitz Flur 36, Görlitz Flur 44, Görlitz Flur 45, Görlitz Flur 53, Görlitz Flur 54, Görlitz Flur 55, Görlitz Flur 63, Görlitz Flur 64, Görlitz Flur 65, Görlitz Flur 73, Görlitz Flur 74, Görlitz Flur 75, Görlitz Flur 84, Görlitz Flur 85, Hagenwerder, Hagenwerder Flur 1, Hagenwerder Flur 2, Hagenwerder Flur 3, Hagenwerder Flur 4, Hagenwerder Flur 5, Hagenwerder Flur 6, Hagenwerder Flur 7, Kunnerwitz, Kunnerwitz Flur 1, Kunnerwitz Flur 2, Kunnerwitz Flur 3, Kunnerwitz Flur 4, Kunnerwitz Flur 5, Ludwigsdorf, Ludwigsdorf Flur 1, Ludwigsdorf Flur 2, Ludwigsdorf Flur 3, Ludwigsdorf Flur 4, Ludwigsdorf Flur 5, Ludwigsdorf Flur 6, Ludwigsdorf Flur 7, Schlauroth, Schlauroth Flur 1 und Schlauroth Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Görlitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baulast

Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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