Stadt bzw. Gemeinde Görlitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Görlitz wird unterteilt in die Gemarkungen Deutsch Ossig, Deutsch Ossig Flur 1, Deutsch Ossig Flur 2, Deutsch Ossig Flur 3, Deutsch Ossig Flur 4, Deutsch Ossig Flur 5, Deutsch Ossig Flur 6, Görlitz, Görlitz Flur 1, Görlitz Flur 2, Görlitz Flur 24, Görlitz Flur 25, Görlitz Flur 26, Görlitz Flur 34, Görlitz Flur 35, Görlitz Flur 36, Görlitz Flur 44, Görlitz Flur 45, Görlitz Flur 53, Görlitz Flur 54, Görlitz Flur 55, Görlitz Flur 63, Görlitz Flur 64, Görlitz Flur 65, Görlitz Flur 73, Görlitz Flur 74, Görlitz Flur 75, Görlitz Flur 84, Görlitz Flur 85, Hagenwerder, Hagenwerder Flur 1, Hagenwerder Flur 2, Hagenwerder Flur 3, Hagenwerder Flur 4, Hagenwerder Flur 5, Hagenwerder Flur 6, Hagenwerder Flur 7, Kunnerwitz, Kunnerwitz Flur 1, Kunnerwitz Flur 2, Kunnerwitz Flur 3, Kunnerwitz Flur 4, Kunnerwitz Flur 5, Ludwigsdorf, Ludwigsdorf Flur 1, Ludwigsdorf Flur 2, Ludwigsdorf Flur 3, Ludwigsdorf Flur 4, Ludwigsdorf Flur 5, Ludwigsdorf Flur 6, Ludwigsdorf Flur 7, Schlauroth, Schlauroth Flur 1 und Schlauroth Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Görlitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Abstandsflächen

sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]

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