Stadt bzw. Gemeinde Pegau

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Pegau wird unterteilt in die Gemarkungen Carsdorf, Großstorkwitz, Kitzen, Kitzen Flur 1, Kitzen Flur 10, Kitzen Flur 11, Kitzen Flur 2, Kitzen Flur 3, Kitzen Flur 4, Kitzen Flur 5, Kitzen Flur 6, Kitzen Flur 7, Kitzen Flur 8, Kitzen Flur 9, Pegau, Scheidens, Scheidens Flur 1, Scheidens Flur 2, Scheidens Flur 3, Scheidens Flur 4, Scheidens Flur 5, Scheidens Flur 6, Scheidens Flur 7, Scheidens Flur 8, Schkorlopp, Schkorlopp Flur 1, Schkorlopp Flur 2, Schkorlopp Flur 3, Schkorlopp Flur 4, Schkorlopp Flur 5, Stöntzsch, Weideroda, Wiederau und Zauschwitz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Pegau vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Vermarkung

meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

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