Die Stadt bzw. Gemeinde Leipzig wird unterteilt in die Gemarkungen Abtnaundorf, Althen, Anger, Baalsdorf, Böhlitz-Ehrenberg, Bösdorf, Breitenfeld, Burgaue, Burghausen, Connewitz, Crottendorf, Dölitz, Dösen, Engelsdorf, Eutritzsch, Göbschelwitz, Gohlis, Gottscheina, Großmiltitz, Großwiederitzsch, Großzschocher, Gundorf, Hänichen, Hartmannsdorf, Heiterblick, Hirschfeld, Hohenheida, Holzhausen, Kleinmiltitz, Kleinpösna, Kleinwiederitzsch, Kleinzschocher, Knauthain, Knautkleeberg, Knautnaundorf, Lauer, Lausen, Leipzig, Leutzsch, Liebertwolkwitz, Lindenau, Lindenthal, Lößnig, Lützschena, Mark Flickert, Mark Neblitz, Meusdorf, Miltitz, Mockau, Möckern, Mölkau, Neuschönefeld, Neustadt, Paunsdorf, Plagwitz, Plaußig, Portitz, Probstheida, Quasnitz, Rehbach, Reudnitz, Rückmarsdorf, Schleußig, Schönau, Schönefeld, Seehausen, Sellerhausen, Sommerfeld, Stahmeln, Stötteritz, Stünz, Thekla, Thonberg, Volkmarsdorf, Wahren, Wiederitzsch, Windorf, Zuckelhausen und Zweinaundorf. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Leipzig vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Der Flächennutzungsplan gilt als vorbereitender Bauleitplan und gibt Auskunft über die künftige Bodennutzung der die städtebauliche Entwicklung zugrunde liegt.
Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.
Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]