Stadt bzw. Gemeinde Löbnitz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Löbnitz wird unterteilt in die Gemarkungen Löbnitz, Löbnitz Flur 1, Löbnitz Flur 10, Löbnitz Flur 11, Löbnitz Flur 12, Löbnitz Flur 2, Löbnitz Flur 3, Löbnitz Flur 4, Löbnitz Flur 5, Löbnitz Flur 6, Löbnitz Flur 7, Löbnitz Flur 8, Löbnitz Flur 9, Reibitz, Reibitz Flur 1, Reibitz Flur 2, Reibitz Flur 3, Roitzschjora, Roitzschjora Flur 1, Roitzschjora Flur 2, Roitzschjora Flur 3, Roitzschjora Flur 4, Roitzschjora Flur 5, Sausedlitz, Sausedlitz Flur 1, Sausedlitz Flur 2, Sausedlitz Flur 3, Seelhausen, Seelhausen Flur 1, Seelhausen Flur 2, Seelhausen Flur 3 und Seelhausen Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Löbnitz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Abmarkungsmangel

Ein Abmarkungsmangel liegt nach Sächsischen Rechtsnormen vor, wenn ein Grenzpunkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.

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