Die Stadt bzw. Gemeinde Arzberg wird unterteilt in die Gemarkungen Arzberg, Arzberg Flur 10, Arzberg Flur 11, Arzberg Flur 12, Arzberg Flur 13, Arzberg Flur 13, Arzberg Flur 2, Arzberg Flur 3, Arzberg Flur 4, Arzberg Flur 5, Arzberg Flur 6, Arzberg Flur 7, Arzberg Flur 8, Arzberg Flur 9, Blumberg, Blumberg Flur 1, Blumberg Flur 2, Blumberg Flur 3, Blumberg Flur 4, Blumberg Flur 5, Blumberg Flur 6, Blumberg Flur 7, Blumberg Flur 8, Blumberg Flur 9, Köllitzsch, Köllitzsch Flur 3, Köllitzsch Flur 4, Stehla, Stehla Flur 1, Stehla Flur 2, Triestewitz, Triestewitz Flur 1, Triestewitz Flur 10, Triestewitz Flur 11, Triestewitz Flur 2, Triestewitz Flur 3, Triestewitz Flur 4, Triestewitz Flur 5, Triestewitz Flur 6, Triestewitz Flur 7, Triestewitz Flur 8 und Triestewitz Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Arzberg vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.
Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.