Die Stadt bzw. Gemeinde Lauta wird unterteilt in die Gemarkungen Laubusch, Laubusch Flur 1, Laubusch Flur 2, Laubusch Flur 3, Laubusch Flur 4, Laubusch Flur 5, Laubusch Flur 6, Laubusch Flur 7, Laubusch Flur 8, Laubusch Flur 9, Lauta, Lauta Flur 1, Lauta Flur 10, Lauta Flur 11, Lauta Flur 12, Lauta Flur 13, Lauta Flur 2, Lauta Flur 3, Lauta Flur 4, Lauta Flur 5, Lauta Flur 6, Lauta Flur 7, Lauta Flur 8, Lauta Flur 9, Leippe, Leippe Flur 1, Leippe Flur 2, Leippe Flur 3, Leippe Flur 4, Leippe Flur 5, Leippe Flur 6 und Schwarzkollm Flur 10. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Lauta vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
"Einmessen" ist so ein Sammelbegriff wie z.B. Fahrzeug. Der Begriff wird leider recht oft verwendet - mit seinen unterschiedlichsten Bedeutungen.
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden. [u.a. SächsVermKatG §10 Abs.5]