Stadt bzw. Gemeinde Wittichenau

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Wittichenau wird unterteilt in die Gemarkungen Brischko, Brischko Flur 1, Dörgenhausen Flur 3, Dubring, Dubring Flur 1, Dubring Flur 2, Hoske, Hoske Flur 1, Hoske Flur 2, Keula, Keula Flur 1, Keula Flur 2, Koblenz Flur 10, Koblenz Flur 10, Kotten, Kotten Flur 1, Kotten Flur 2, Kotten Flur 3, Kotten Flur 4, Kotten Flur 5, Kotten Flur 6, Maukendorf, Maukendorf Flur 1, Maukendorf Flur 2, Maukendorf Flur 3, Rachlau, Rachlau Flur 1, Rachlau Flur 2, Rachlau Flur 3, Rachlau Flur 4, Saalau, Saalau Flur 1, Saalau Flur 2, Särchen Flur 5, Seidewinkel Flur 16, Sollschwitz, Sollschwitz Flur 1, Sollschwitz Flur 2, Sollschwitz Flur 3, Sollschwitz Flur 4, Sollschwitz Flur 5, Sollschwitz Flur 6, Sollschwitz Flur 7, Sollschwitz Flur 8, Spohla, Spohla Flur 1, Spohla Flur 2, Spohla Flur 2, Spohla Flur 3, Spohla Flur 4, Wittichenau, Wittichenau Flur 1, Wittichenau Flur 1, Wittichenau Flur 2, Wittichenau Flur 3, Wittichenau Flur 4, Wittichenau Flur 5, Wittichenau Flur 6, Wittichenau Flur 7, Wittichenau Flur 8, Wittichenau Flur 9, Wittichenau Flur 9, Zeißig Flur 7, Zeißig Flur 8, Zeißig Flur 8 und Zeißig Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Wittichenau vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundfläche im Sinne der BauNVO

Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]

Baulast

Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]

Schnurgerüst

Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.

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