Die Stadt bzw. Gemeinde Wittichenau wird unterteilt in die Gemarkungen Brischko, Brischko Flur 1, Dörgenhausen Flur 3, Dubring, Dubring Flur 1, Dubring Flur 2, Hoske, Hoske Flur 1, Hoske Flur 2, Keula, Keula Flur 1, Keula Flur 2, Koblenz Flur 10, Koblenz Flur 10, Kotten, Kotten Flur 1, Kotten Flur 2, Kotten Flur 3, Kotten Flur 4, Kotten Flur 5, Kotten Flur 6, Maukendorf, Maukendorf Flur 1, Maukendorf Flur 2, Maukendorf Flur 3, Rachlau, Rachlau Flur 1, Rachlau Flur 2, Rachlau Flur 3, Rachlau Flur 4, Saalau, Saalau Flur 1, Saalau Flur 2, Särchen Flur 5, Seidewinkel Flur 16, Sollschwitz, Sollschwitz Flur 1, Sollschwitz Flur 2, Sollschwitz Flur 3, Sollschwitz Flur 4, Sollschwitz Flur 5, Sollschwitz Flur 6, Sollschwitz Flur 7, Sollschwitz Flur 8, Spohla, Spohla Flur 1, Spohla Flur 2, Spohla Flur 2, Spohla Flur 3, Spohla Flur 4, Wittichenau, Wittichenau Flur 1, Wittichenau Flur 1, Wittichenau Flur 2, Wittichenau Flur 3, Wittichenau Flur 4, Wittichenau Flur 5, Wittichenau Flur 6, Wittichenau Flur 7, Wittichenau Flur 8, Wittichenau Flur 9, Wittichenau Flur 9, Zeißig Flur 7, Zeißig Flur 8, Zeißig Flur 8 und Zeißig Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Wittichenau vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.
Ein Abmarkungsmangel liegt nach Sächsischen Rechtsnormen vor, wenn ein Grenzpunkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]