Die Stadt bzw. Gemeinde Wittichenau wird unterteilt in die Gemarkungen Brischko, Brischko Flur 1, Dörgenhausen Flur 3, Dubring, Dubring Flur 1, Dubring Flur 2, Hoske, Hoske Flur 1, Hoske Flur 2, Keula, Keula Flur 1, Keula Flur 2, Koblenz Flur 10, Koblenz Flur 10, Kotten, Kotten Flur 1, Kotten Flur 2, Kotten Flur 3, Kotten Flur 4, Kotten Flur 5, Kotten Flur 6, Maukendorf, Maukendorf Flur 1, Maukendorf Flur 2, Maukendorf Flur 3, Rachlau, Rachlau Flur 1, Rachlau Flur 2, Rachlau Flur 3, Rachlau Flur 4, Saalau, Saalau Flur 1, Saalau Flur 2, Särchen Flur 5, Seidewinkel Flur 16, Sollschwitz, Sollschwitz Flur 1, Sollschwitz Flur 2, Sollschwitz Flur 3, Sollschwitz Flur 4, Sollschwitz Flur 5, Sollschwitz Flur 6, Sollschwitz Flur 7, Sollschwitz Flur 8, Spohla, Spohla Flur 1, Spohla Flur 2, Spohla Flur 2, Spohla Flur 3, Spohla Flur 4, Wittichenau, Wittichenau Flur 1, Wittichenau Flur 1, Wittichenau Flur 2, Wittichenau Flur 3, Wittichenau Flur 4, Wittichenau Flur 5, Wittichenau Flur 6, Wittichenau Flur 7, Wittichenau Flur 8, Wittichenau Flur 9, Wittichenau Flur 9, Zeißig Flur 7, Zeißig Flur 8, Zeißig Flur 8 und Zeißig Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Wittichenau vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Baulast schränkt die Nutzung eines Flurstückes hinsichtlich der Bebauung ein, z.B. durch grenznahe Bauwerke auf Nachbarflurstücken und Übernahme deren Abstandsflächen oder durch fremde Versorgungsleitungen. [SächsBO §83]
Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.
Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.