Die Stadt bzw. Gemeinde Hähnichen wird unterteilt in die Gemarkungen Hähnichen, Hähnichen Flur 1, Hähnichen Flur 2, Hähnichen Flur 3, Hähnichen Flur 4, Hähnichen Flur 5, Hähnichen Flur 6, Quolsdorf, Quolsdorf Flur 1, Quolsdorf Flur 2, Quolsdorf Flur 3, Quolsdorf Flur 4, Quolsdorf Flur 5, Quolsdorf Flur 6, Quolsdorf Flur 7, Spree, Spree Flur 1, Spree Flur 10, Spree Flur 11, Spree Flur 2, Spree Flur 3, Spree Flur 4, Spree Flur 5, Spree Flur 6, Spree Flur 7, Spree Flur 8, Spree Flur 9, Trebus, Trebus Flur 1, Trebus Flur 10, Trebus Flur 2, Trebus Flur 3, Trebus Flur 4, Trebus Flur 5, Trebus Flur 6, Trebus Flur 7, Trebus Flur 8 und Trebus Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Hähnichen vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Register, in dem Grundstücke und die an ihnen bestehenden und gemäß GBO eintragungsfähigen Rechtsverhältnisse eingetragen sind.
Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]
Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.