Die Stadt bzw. Gemeinde Doberschütz wird unterteilt in die Gemarkungen Battaune, Battaune Flur 1, Battaune Flur 2, Battaune Flur 3, Battaune Flur 4, Doberschütz, Doberschütz Flur 1, Doberschütz Flur 2, Doberschütz Flur 3, Doberschütz Flur 4, Doberschütz Flur 5, Mölbitz, Mölbitz Flur 1, Mölbitz Flur 2, Mörtitz, Mörtitz Flur 1, Mörtitz Flur 2, Mörtitz Flur 3, Mörtitz Flur 4, Mörtitz Flur 5, Mörtitz Flur 6, Paschwitz, Paschwitz Flur 1, Paschwitz Flur 2, Paschwitz Flur 3, Paschwitz Flur 4, Paschwitz Flur 5, Sprotta, Sprotta Flur 1, Sprotta Flur 2, Sprotta Flur 3, Sprotta Flur 4, Sprotta Flur 5, Sprotta Flur 6, Wöllnau, Wöllnau Flur 1, Wöllnau Flur 2, Wöllnau Flur 3, Wöllnau Flur 4, Wöllnau Flur 5, Wöllnau Flur 6, Wöllnau Flur 7 und Wöllnau Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Doberschütz vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden. [u.a. SächsVermKatG §10 Abs.5]
aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.
Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.