Stadt bzw. Gemeinde Doberschütz

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Doberschütz wird unterteilt in die Gemarkungen Battaune, Battaune Flur 1, Battaune Flur 2, Battaune Flur 3, Battaune Flur 4, Doberschütz, Doberschütz Flur 1, Doberschütz Flur 2, Doberschütz Flur 3, Doberschütz Flur 4, Doberschütz Flur 5, Mölbitz, Mölbitz Flur 1, Mölbitz Flur 2, Mörtitz, Mörtitz Flur 1, Mörtitz Flur 2, Mörtitz Flur 3, Mörtitz Flur 4, Mörtitz Flur 5, Mörtitz Flur 6, Paschwitz, Paschwitz Flur 1, Paschwitz Flur 2, Paschwitz Flur 3, Paschwitz Flur 4, Paschwitz Flur 5, Sprotta, Sprotta Flur 1, Sprotta Flur 2, Sprotta Flur 3, Sprotta Flur 4, Sprotta Flur 5, Sprotta Flur 6, Wöllnau, Wöllnau Flur 1, Wöllnau Flur 2, Wöllnau Flur 3, Wöllnau Flur 4, Wöllnau Flur 5, Wöllnau Flur 6, Wöllnau Flur 7 und Wöllnau Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Doberschütz vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Abmarkungsmangel

Ein Abmarkungsmangel liegt nach Sächsischen Rechtsnormen vor, wenn ein Grenzpunkt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.

ÖbVI

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI führt mit seinen Fachkräften u.a. Katastervermessungen durch.

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.