Die Stadt bzw. Gemeinde Doberschütz wird unterteilt in die Gemarkungen Battaune, Battaune Flur 1, Battaune Flur 2, Battaune Flur 3, Battaune Flur 4, Doberschütz, Doberschütz Flur 1, Doberschütz Flur 2, Doberschütz Flur 3, Doberschütz Flur 4, Doberschütz Flur 5, Mölbitz, Mölbitz Flur 1, Mölbitz Flur 2, Mörtitz, Mörtitz Flur 1, Mörtitz Flur 2, Mörtitz Flur 3, Mörtitz Flur 4, Mörtitz Flur 5, Mörtitz Flur 6, Paschwitz, Paschwitz Flur 1, Paschwitz Flur 2, Paschwitz Flur 3, Paschwitz Flur 4, Paschwitz Flur 5, Sprotta, Sprotta Flur 1, Sprotta Flur 2, Sprotta Flur 3, Sprotta Flur 4, Sprotta Flur 5, Sprotta Flur 6, Wöllnau, Wöllnau Flur 1, Wöllnau Flur 2, Wöllnau Flur 3, Wöllnau Flur 4, Wöllnau Flur 5, Wöllnau Flur 6, Wöllnau Flur 7 und Wöllnau Flur 8. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Doberschütz vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Das Baufenster ist die von der Baugrenze, Baulinie oder Bebauungstiefe abgegrenzte Fläche eines bebaubaren Grundstücks. Das Baufenster kennzeichnet die Grenze der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Fläche, auf der Gebäude errichtet werden können, kann jedoch weiter eingeschränkt werden, beispielsweise durch einzuhaltende Abstandsflächen und die Grundflächenzahl. [BauNVO §23]
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI führt mit seinen Fachkräften u.a. Katastervermessungen durch.