Die Stadt bzw. Gemeinde Quitzdorf am See wird unterteilt in die Gemarkungen Kollm, Kollm Flur 1, Petershain, Petershain Flur 1, Petershain Flur 10, Petershain Flur 11, Petershain Flur 12, Petershain Flur 2, Petershain Flur 3, Petershain Flur 4, Petershain Flur 5, Petershain Flur 6, Petershain Flur 7, Petershain Flur 8, Petershain Flur 9, Sproitz, Sproitz Flur 1, Sproitz Flur 2, Sproitz Flur 3, Sproitz Flur 4, Sproitz Flur 5, Sproitz Flur 6 und Sproitz Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Quitzdorf am See vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Aufgrund der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung wird für jedes Gemeindegebiet der Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert gibt einen durchschnittlichen Wert für das jeweilige Gebiet als Quadratmeterpreis an und ist bezogen auf ein Vergleichsgrundstück.
meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.
Sonderung ist die Aufteilung eines Flurstückes (Zerlegung) in mehrere Flurstücke. Als Besonderheit findet dabei keine örtliche Vermessung statt. Die Sonderung ist nur zulässig für Öffentliche Straßen, Wege und Plätze. [SächsVermKatG §14 Abs. 2]