Die Stadt bzw. Gemeinde Quitzdorf am See wird unterteilt in die Gemarkungen Kollm, Kollm Flur 1, Petershain, Petershain Flur 1, Petershain Flur 10, Petershain Flur 11, Petershain Flur 12, Petershain Flur 2, Petershain Flur 3, Petershain Flur 4, Petershain Flur 5, Petershain Flur 6, Petershain Flur 7, Petershain Flur 8, Petershain Flur 9, Sproitz, Sproitz Flur 1, Sproitz Flur 2, Sproitz Flur 3, Sproitz Flur 4, Sproitz Flur 5, Sproitz Flur 6 und Sproitz Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Quitzdorf am See vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.
Neu 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) wurde §20 BauGB aufgehoben, der die rechtliche Grundlage des Negativzeugnisses bildete.