Stadt bzw. Gemeinde Quitzdorf am See

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Quitzdorf am See wird unterteilt in die Gemarkungen Kollm, Kollm Flur 1, Petershain, Petershain Flur 1, Petershain Flur 10, Petershain Flur 11, Petershain Flur 12, Petershain Flur 2, Petershain Flur 3, Petershain Flur 4, Petershain Flur 5, Petershain Flur 6, Petershain Flur 7, Petershain Flur 8, Petershain Flur 9, Sproitz, Sproitz Flur 1, Sproitz Flur 2, Sproitz Flur 3, Sproitz Flur 4, Sproitz Flur 5, Sproitz Flur 6 und Sproitz Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Quitzdorf am See vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Flurstück

Ein Flurstück ist ein eindeutig geometrisch begrenzter Teil der Erdoberfläche. Es ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Ein oder mehrere wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke können ein Grundstück bilden. [u.a. SächsVermKatG §10 Abs.5]