Die Stadt bzw. Gemeinde Weißwasser/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Weißkeißel Flur 14, Weißwasser, Weißwasser Flur 1, Weißwasser Flur 10, Weißwasser Flur 11, Weißwasser Flur 12, Weißwasser Flur 13, Weißwasser Flur 14, Weißwasser Flur 15, Weißwasser Flur 16, Weißwasser Flur 17, Weißwasser Flur 18, Weißwasser Flur 19, Weißwasser Flur 2, Weißwasser Flur 20, Weißwasser Flur 21, Weißwasser Flur 22, Weißwasser Flur 23, Weißwasser Flur 24, Weißwasser Flur 25, Weißwasser Flur 3, Weißwasser Flur 4, Weißwasser Flur 5, Weißwasser Flur 6, Weißwasser Flur 7, Weißwasser Flur 8 und Weißwasser Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Weißwasser/O.L. vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Der Begriff meinte aufgrund der daran gebundenen Kriterien in den Katastervorschriften eine kontrollierte (und damit technisch einwandfreie) Vermessung. Mit der Einführung der neuen Katastervermessungsvorschriften im September 2003 wurde dieser Begriff abgeschafft, die Anforderungen durch den rechtlichen Aspekt erweitert und man spricht nun von der festgelegten Lage (FL) eines Grenzpunktes bzw. von einem Festgestellten Grenzpunkt (FGP).
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Aufgrund der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung wird für jedes Gemeindegebiet der Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert gibt einen durchschnittlichen Wert für das jeweilige Gebiet als Quadratmeterpreis an und ist bezogen auf ein Vergleichsgrundstück.