Stadt bzw. Gemeinde Weißwasser/O.L.

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Weißwasser/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Weißkeißel Flur 14, Weißwasser, Weißwasser Flur 1, Weißwasser Flur 10, Weißwasser Flur 11, Weißwasser Flur 12, Weißwasser Flur 13, Weißwasser Flur 14, Weißwasser Flur 15, Weißwasser Flur 16, Weißwasser Flur 17, Weißwasser Flur 18, Weißwasser Flur 19, Weißwasser Flur 2, Weißwasser Flur 20, Weißwasser Flur 21, Weißwasser Flur 22, Weißwasser Flur 23, Weißwasser Flur 24, Weißwasser Flur 25, Weißwasser Flur 3, Weißwasser Flur 4, Weißwasser Flur 5, Weißwasser Flur 6, Weißwasser Flur 7, Weißwasser Flur 8 und Weißwasser Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Weißwasser/O.L. vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.