Stadt bzw. Gemeinde Weißwasser/O.L.

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Weißwasser/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Weißkeißel Flur 14, Weißwasser, Weißwasser Flur 1, Weißwasser Flur 10, Weißwasser Flur 11, Weißwasser Flur 12, Weißwasser Flur 13, Weißwasser Flur 14, Weißwasser Flur 15, Weißwasser Flur 16, Weißwasser Flur 17, Weißwasser Flur 18, Weißwasser Flur 19, Weißwasser Flur 2, Weißwasser Flur 20, Weißwasser Flur 21, Weißwasser Flur 22, Weißwasser Flur 23, Weißwasser Flur 24, Weißwasser Flur 25, Weißwasser Flur 3, Weißwasser Flur 4, Weißwasser Flur 5, Weißwasser Flur 6, Weißwasser Flur 7, Weißwasser Flur 8 und Weißwasser Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Weißwasser/O.L. vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ALK, Automatisierte Liegenschaftskarte

Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche zulässig sind.

Verschmelzung

ist die Zusammenführung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück. Um eine Verschmelzung durchführen zu können, müssen bestimmte örtliche und grundbücherliche Voraussetzungen vorliegen.

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