Vermessungsarbeiten zur Straßenschlussvermessung an der Gabelsbergerstraße in Reinsdorf
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Ralf Sonntag führt mit seinen Mitarbeitern im Auftrag der Gemeinde Reinsdorf eine Katastervermessung durch.
Das Ziel ist die Zuordnung von Flurstücksteilen entsprechend der tatsächlichen Nutzung nach dem erfolgten Ausbau der Straße.
Betroffen sind die Flurstücke der Gabelsbergerstraße 1A bis 15 (Einmündung Straße der Befreiung bis Einmündung Firmengelände Linamar) und teilweise die jeweils dahinter liegenden Flurstücke. Für die Arbeiten müssen die in diesem Bereich liegenden Flurstücke betreten werden - auch solche, die nicht direkt betroffen sind.
Die Arbeiten werden voraussichtlich am 12.02.2024 beginnen. Bitte gewährleisten Sie, dass die Flurstücke für die Mitarbeiter zugänglich und nach Möglichkeit die vorhandenen Grenzmarken sichtbar sind.
Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.
Die rechtliche Grundlage der Arbeiten ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz vom 29.01.2008. Gemäß § 5 ist den Mitarbeitern das Betreten der Flurstücke gestattet.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ralf Sonntag, Gutwasserstr. 12, 08056 Zwickau, Tel. 0375-210053.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
"Landwirtschaft ist die Kunst, auf eigenem Grund und Boden Nahrungsmittel für andere zu produzieren, ohne selbst dabei zu verhungern." [gefunden im Amt für Flurneuordnung Schorndorf]
Die Teilung ist ein Vorgang im Grundbuch mit dem Ergebnis, dass aus einem Grundstück zwei oder mehrere Grundstücke entstehen. Immer dann, wenn ein Teil eines Grundstückes verkauft werden soll, ist eine Teilung erforderlich.