Stadt bzw. Gemeinde Hähnichen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Hähnichen wird unterteilt in die Gemarkungen Hähnichen, Hähnichen Flur 1, Hähnichen Flur 2, Hähnichen Flur 3, Hähnichen Flur 4, Hähnichen Flur 5, Hähnichen Flur 6, Quolsdorf, Quolsdorf Flur 1, Quolsdorf Flur 2, Quolsdorf Flur 3, Quolsdorf Flur 4, Quolsdorf Flur 5, Quolsdorf Flur 6, Quolsdorf Flur 7, Spree, Spree Flur 1, Spree Flur 10, Spree Flur 11, Spree Flur 2, Spree Flur 3, Spree Flur 4, Spree Flur 5, Spree Flur 6, Spree Flur 7, Spree Flur 8, Spree Flur 9, Trebus, Trebus Flur 1, Trebus Flur 10, Trebus Flur 2, Trebus Flur 3, Trebus Flur 4, Trebus Flur 5, Trebus Flur 6, Trebus Flur 7, Trebus Flur 8 und Trebus Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Hähnichen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Einwandfreie Vermessung

Der Begriff meinte aufgrund der daran gebundenen Kriterien in den Katastervorschriften eine kontrollierte (und damit technisch einwandfreie) Vermessung. Mit der Einführung der neuen Katastervermessungsvorschriften im September 2003 wurde dieser Begriff abgeschafft, die Anforderungen durch den rechtlichen Aspekt erweitert und man spricht nun von der festgelegten Lage (FL) eines Grenzpunktes bzw. von einem Festgestellten Grenzpunkt (FGP).

Grenzverhandlung

Die Grenzverhandlung wird durchgeführt, wenn eine Grenze wiederhergestellt werden soll und der Katasternachweis versagt. Das heißt, dass die betreffende Grenze nicht mit den im Liegenschaftskataster vorhandenen Unterlagen wiederherstellbar ist. Die betroffenen Eigentümer sollen sich dabei über den Grenzverlauf einigen und eine entsprechende Vereinbarung treffen, auf deren Grundlage dann die Grenze bestimmt wird. Erfolgt keine Einigung, so wird die Grenze im Liegenschaftskataster als strittig gekennzeichnet.

Negativzeugnis

Neu 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) wurde §20 BauGB aufgehoben, der die rechtliche Grundlage des Negativzeugnisses bildete.

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