Stadt bzw. Gemeinde Eilenburg

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Eilenburg wird unterteilt in die Gemarkungen Eilenburg, Eilenburg Flur 1, Eilenburg Flur 10, Eilenburg Flur 11, Eilenburg Flur 12, Eilenburg Flur 13, Eilenburg Flur 14, Eilenburg Flur 15, Eilenburg Flur 16, Eilenburg Flur 17, Eilenburg Flur 18, Eilenburg Flur 19, Eilenburg Flur 2, Eilenburg Flur 20, Eilenburg Flur 21, Eilenburg Flur 22, Eilenburg Flur 23, Eilenburg Flur 24, Eilenburg Flur 25, Eilenburg Flur 26, Eilenburg Flur 27, Eilenburg Flur 28, Eilenburg Flur 29, Eilenburg Flur 3, Eilenburg Flur 30, Eilenburg Flur 31, Eilenburg Flur 32, Eilenburg Flur 33, Eilenburg Flur 34, Eilenburg Flur 35, Eilenburg Flur 36, Eilenburg Flur 37, Eilenburg Flur 38, Eilenburg Flur 39, Eilenburg Flur 4, Eilenburg Flur 40, Eilenburg Flur 41, Eilenburg Flur 42, Eilenburg Flur 43, Eilenburg Flur 44, Eilenburg Flur 45, Eilenburg Flur 46, Eilenburg Flur 47, Eilenburg Flur 48, Eilenburg Flur 5, Eilenburg Flur 6, Eilenburg Flur 7, Eilenburg Flur 8, Eilenburg Flur 9, Hainichen, Hainichen Flur 1, Hainichen Flur 2, Kospa-Pressen, Kospa-Pressen Flur 1, Kospa-Pressen Flur 10, Kospa-Pressen Flur 2, Kospa-Pressen Flur 3, Kospa-Pressen Flur 4, Kospa-Pressen Flur 5, Kospa-Pressen Flur 6, Kospa-Pressen Flur 7, Kospa-Pressen Flur 8, Kospa-Pressen Flur 9, Wedelwitz, Wedelwitz Flur 1 und Wedelwitz Flur 2. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Eilenburg vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Baulinie

Die Baulinie ist, wie auch die Baugrenze, im Bebauungsplan festgelegt. Neue Gebäude müssen auf dieser Linie errichtet werden. [BauNVO §23]

Gebäudeeinmessung

Oft wird die Absteckung eines Gebäudes als Gebäudeeinmessung bezeichnet, dies ist aber nicht exakt. Gebäudeeinmessung meint hier die Aufnahme eines bestehenden Gebäudes für das Liegenschaftskataster.

Mehr unter Gebäudeaufnahme

Grenzwiederherstellung

Die Grenzwiederherstellung ist die Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit - so steht es im Vermessungsgesetz.
Anders ausgedrückt: Bei einer Grenzwiederherstellung wird untersucht, wo eine Flurstücksgrenze tatsächlich verläuft.

Dabei werden alle Katasterunterlagen verwendet, die direkt oder indirekt die wiederherzustellenden Grenzpunkte betreffen. Das sind in den meisten Fällen die Fürtführungsrisse mit ihren Zahlenangaben, aber auch Karten mit einer maßstäblichen Darstellung.

Es ist immer die Gesamtheit der Unterlagen maßgebend. Leider können in einzelnen Unterlagen Fehler enthalten sein, die dabei aufgedeckt werden müssen. Das ist nur möglich, wenn man die komplette Geschichte anhand aller verfügbaren Unterlagen nachvollzieht.

Bei den örtlichen werden im erforderlichen Umfang Objekte in der Umgebung einbezogen, auf die in den Unterlagen des Liegenschaftskatasters Bezug genommen wurde. Das sind natürlich Grenzsteine, können darüber hinaus aber auch andere Objekte sein wie Gebäude- und Mauerecken, Zaunsäulen usw.

Die an der wiederherzustellenden Grenze befindlichen Grenzmarken (Grenzsteine, Meißelzeichen, Grenzbolzen usw.) werden auf ihre Lagerichtigkeit überprüft. Sind die Grenzmarken örtlich nicht vorhanden, an der falschen Stelle oder beschädigt (Abmarkungsmangel), so schließt sich deren Abmarkung an die Grenzwiederherstellung an, wenn kein Grund für das Absehen von der Abmarkung oder für die Aussetzung vorliegt.

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