Stadt bzw. Gemeinde Rothenburg/O.L.

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Rothenburg/O.L. wird unterteilt in die Gemarkungen Lodenau, Lodenau Flur 1, Lodenau Flur 10, Lodenau Flur 11, Lodenau Flur 12, Lodenau Flur 13, Lodenau Flur 2, Lodenau Flur 3, Lodenau Flur 4, Lodenau Flur 5, Lodenau Flur 6, Lodenau Flur 7, Lodenau Flur 9, Neusorge, Neusorge Flur 1, Neusorge Flur 2, Neusorge Flur 3, Neusorge Flur 4, Nieder-Neundorf, Nieder-Neundorf Flur 1, Nieder-Neundorf Flur 2, Nieder-Neundorf Flur 3, Nieder-Neundorf Flur 4, Nieder-Neundorf Flur 5, Nieder-Neundorf Flur 6, Nieder-Neundorf Flur 7, Nieder-Neundorf Flur 8, Rothenburg, Rothenburg Flur 1, Rothenburg Flur 10, Rothenburg Flur 11, Rothenburg Flur 12, Rothenburg Flur 13, Rothenburg Flur 14, Rothenburg Flur 15, Rothenburg Flur 2, Rothenburg Flur 3, Rothenburg Flur 4, Rothenburg Flur 5, Rothenburg Flur 6, Rothenburg Flur 7, Rothenburg Flur 8, Rothenburg Flur 9, Uhsmannsdorf, Uhsmannsdorf Flur 1, Uhsmannsdorf Flur 4 und Uhsmannsdorf Flur 5. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Rothenburg/O.L. vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundfläche im Sinne der BauNVO

Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Landwirtschaft

"Landwirtschaft ist die Kunst, auf eigenem Grund und Boden Nahrungsmittel für andere zu produzieren, ohne selbst dabei zu verhungern." [gefunden im Amt für Flurneuordnung Schorndorf]