Die Stadt bzw. Gemeinde Trebendorf wird unterteilt in die Gemarkungen Mühlrose, Mühlrose Flur 1, Mühlrose Flur 10, Mühlrose Flur 11, Mühlrose Flur 12, Mühlrose Flur 2, Mühlrose Flur 3, Mühlrose Flur 4, Mühlrose Flur 6, Mühlrose Flur 7, Mühlrose Flur 8, Mühlrose Flur 9, Trebendorf, Trebendorf Flur 1, Trebendorf Flur 10, Trebendorf Flur 2, Trebendorf Flur 3, Trebendorf Flur 4, Trebendorf Flur 5, Trebendorf Flur 6, Trebendorf Flur 7, Trebendorf Flur 8 und Trebendorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Trebendorf vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.
Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:
Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]
Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.