meint meist die Art, in der ein Punkt in der Örtlichkeit gekennzeichnet ist.

Als Vermarkungsarten kommen je nach den örtlichen Bedingungen und den Anforderungen an die Genauigkeit und Haltbarkeit Steine, Kunststoffmarken (MK), Nägel, Bolzen, Rohre, Pfähle usw. in Frage, aber auch Bleistiftstriche oder Farbe. Vermarkt werden nicht nur Grenzpunkte, sondern auch andere Punkte, die z.B. zur Errichtung und Überwachung von Bauwerken benötigt werden.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Negativzeugnis

Neu 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) wurde §20 BauGB aufgehoben, der die rechtliche Grundlage des Negativzeugnisses bildete.

Parzelle

aus der Geschichte herrührender Begriff, unter dem man heute einen Bauplatz versteht. Dieser besteht in der Regel aus einem, manchmal aus mehreren Flurstücken. Entsprechend versteht man unter Parzellierung die aufteilung einer großen Fläche in mehrere Bauplätze. Im Kataster heißt dies Zerlegung, im Grundbuch schließt sich die Teilung an.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.