Die Stadt bzw. Gemeinde Käbschütztal wird unterteilt in die Gemarkungen Barnitz, Canitz, Deila, Gasern, Görna, Görtitz, Großkagen, Jahna-Löthain, Jesseritz, Käbschütz, Kaisitz, Kaschka, Kleinkagen, Kleinprausitz, Krögis, Leutewitz, Löbschütz/Ja.-Lö., Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Mohlis, Niederjahna, Niederstößwitz, Nimtitz, Nössige, Oberjahna, Pauschütz, Planitz, Planitz-Deila, Porschnitz, Priesa, Pröda/Ja.-Lö., Schletta, Schönnewitz, Sieglitz/Ja.-Lö., Soppen, Sornitz, Stroischen und Tronitz. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Käbschütztal vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]
Gemarkungen sind Bezirke, deren Einrichtung auf kataster- und vermessungstechnischen Bedürfnissen beruht. Die Gemarkung bildet die Grundlage für die lagemäßige Ordnung und die Nummerierung der Flurstücke.
seit 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) entfällt die Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB. Jedoch dürfen durch eine Teilung nach wie vor keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder anderem Baurecht widersprechen.