Stadt bzw. Gemeinde Markersdorf

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Markersdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Deutsch Paulsdorf, Deutsch Paulsdorf Flur 1, Deutsch Paulsdorf Flur 2, Friedersdorf, Friedersdorf Flur 1, Friedersdorf Flur 2, Friedersdorf Flur 3, Friedersdorf Flur 4, Friedersdorf Flur 5, Friedersdorf Flur 6, Friedersdorf Flur 7, Gersdorf, Gersdorf Flur 1, Gersdorf Flur 2, Gersdorf Flur 3, Gersdorf Flur 4, Gersdorf Flur 5, Gersdorf Flur 6, Gersdorf Flur 7, Gersdorf Flur 8, Jauernick-Buschbach, Jauernick-Buschbach Flur 1, Jauernick-Buschbach Flur 2, Jauernick-Buschbach Flur 3, Jauernick-Buschbach Flur 4, Jauernick-Buschbach Flur 5, Jauernick-Buschbach Flur 6, Markersdorf, Markersdorf Flur 1, Markersdorf Flur 10, Markersdorf Flur 11, Markersdorf Flur 12, Markersdorf Flur 13, Markersdorf Flur 2, Markersdorf Flur 3, Markersdorf Flur 4, Markersdorf Flur 5, Markersdorf Flur 6, Markersdorf Flur 7, Markersdorf Flur 8, Markersdorf Flur 9, Pfaffendorf, Pfaffendorf Flur 1, Pfaffendorf Flur 2, Pfaffendorf Flur 3, Pfaffendorf Flur 4, Pfaffendorf Flur 5 und Pfaffendorf Flur 6. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Markersdorf vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Festgelegte Lage (FL)

Die Festgelegte Lage beinhaltet einen technischen und einen rechtlichen Aspekt eines Grenzpunkts. Der Begriff wurde mit den Vorschriften der Katastervermessung im September 2003 eingeführt und mit der ALKIS-Umstellung im Jahr 2014 durch "festgestellter Grenzpunkt" (FGP) ersetzt.

Lageplan zum Baugesuch

Auch: Lageplan zum Bauantrag oder Amtlicher Lageplan. Dieser Lageplan enthält neben der Topographie weitere Angaben, die zur Beurteilung eines Bauvorhabens nötig sein können. Dies sind insbesondere die Flurstücksgrenzen und das geplante Bauwerk mit den Abstandsflächen der geplanten und der vorhandenen Bebauung, soweit diese von Bedeutung sind.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Ein Grundstück hat eine Grundstücksfläche von 700m². Die GRZ beträgt 0,4. Das bedeutet, dass ein Baukörper mit nicht mehr als 280m² Grundfläche auf diesem Grundstück errichtet werden darf. Weitere Einschränkungen, z.B. durch die Geschossflächenzahl, sind möglich. [BauNVO §19 Abs.1]