Stadt bzw. Gemeinde Markersdorf

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Markersdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Deutsch Paulsdorf, Deutsch Paulsdorf Flur 1, Deutsch Paulsdorf Flur 2, Friedersdorf, Friedersdorf Flur 1, Friedersdorf Flur 2, Friedersdorf Flur 3, Friedersdorf Flur 4, Friedersdorf Flur 5, Friedersdorf Flur 6, Friedersdorf Flur 7, Gersdorf, Gersdorf Flur 1, Gersdorf Flur 2, Gersdorf Flur 3, Gersdorf Flur 4, Gersdorf Flur 5, Gersdorf Flur 6, Gersdorf Flur 7, Gersdorf Flur 8, Jauernick-Buschbach, Jauernick-Buschbach Flur 1, Jauernick-Buschbach Flur 2, Jauernick-Buschbach Flur 3, Jauernick-Buschbach Flur 4, Jauernick-Buschbach Flur 5, Jauernick-Buschbach Flur 6, Markersdorf, Markersdorf Flur 1, Markersdorf Flur 10, Markersdorf Flur 11, Markersdorf Flur 12, Markersdorf Flur 13, Markersdorf Flur 2, Markersdorf Flur 3, Markersdorf Flur 4, Markersdorf Flur 5, Markersdorf Flur 6, Markersdorf Flur 7, Markersdorf Flur 8, Markersdorf Flur 9, Pfaffendorf, Pfaffendorf Flur 1, Pfaffendorf Flur 2, Pfaffendorf Flur 3, Pfaffendorf Flur 4, Pfaffendorf Flur 5 und Pfaffendorf Flur 6. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Markersdorf vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Einwandfreie Vermessung

Der Begriff meinte aufgrund der daran gebundenen Kriterien in den Katastervorschriften eine kontrollierte (und damit technisch einwandfreie) Vermessung. Mit der Einführung der neuen Katastervermessungsvorschriften im September 2003 wurde dieser Begriff abgeschafft, die Anforderungen durch den rechtlichen Aspekt erweitert und man spricht nun von der festgelegten Lage (FL) eines Grenzpunktes bzw. von einem Festgestellten Grenzpunkt (FGP).

ÖbVI

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI führt mit seinen Fachkräften u.a. Katastervermessungen durch.

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.