Stadt bzw. Gemeinde Markersdorf

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Markersdorf wird unterteilt in die Gemarkungen Deutsch Paulsdorf, Deutsch Paulsdorf Flur 1, Deutsch Paulsdorf Flur 2, Friedersdorf, Friedersdorf Flur 1, Friedersdorf Flur 2, Friedersdorf Flur 3, Friedersdorf Flur 4, Friedersdorf Flur 5, Friedersdorf Flur 6, Friedersdorf Flur 7, Gersdorf, Gersdorf Flur 1, Gersdorf Flur 2, Gersdorf Flur 3, Gersdorf Flur 4, Gersdorf Flur 5, Gersdorf Flur 6, Gersdorf Flur 7, Gersdorf Flur 8, Jauernick-Buschbach, Jauernick-Buschbach Flur 1, Jauernick-Buschbach Flur 2, Jauernick-Buschbach Flur 3, Jauernick-Buschbach Flur 4, Jauernick-Buschbach Flur 5, Jauernick-Buschbach Flur 6, Markersdorf, Markersdorf Flur 1, Markersdorf Flur 10, Markersdorf Flur 11, Markersdorf Flur 12, Markersdorf Flur 13, Markersdorf Flur 2, Markersdorf Flur 3, Markersdorf Flur 4, Markersdorf Flur 5, Markersdorf Flur 6, Markersdorf Flur 7, Markersdorf Flur 8, Markersdorf Flur 9, Pfaffendorf, Pfaffendorf Flur 1, Pfaffendorf Flur 2, Pfaffendorf Flur 3, Pfaffendorf Flur 4, Pfaffendorf Flur 5 und Pfaffendorf Flur 6. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Markersdorf vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

ÖbVI

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI führt mit seinen Fachkräften u.a. Katastervermessungen durch.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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