Die Stadt bzw. Gemeinde Waldhufen wird unterteilt in die Gemarkungen Diehsa, Diehsa Flur 1, Jänkendorf, Jänkendorf Flur 1, Jänkendorf Flur 2, Jänkendorf Flur 3, Jänkendorf Flur 4, Jänkendorf Flur 5, Nieder-Seifersdorf, Nieder-Seifersdorf Flur 1, Nieder-Seifersdorf Flur 10, Nieder-Seifersdorf Flur 11, Nieder-Seifersdorf Flur 2, Nieder-Seifersdorf Flur 3, Nieder-Seifersdorf Flur 4, Nieder-Seifersdorf Flur 5, Nieder-Seifersdorf Flur 6, Nieder-Seifersdorf Flur 7, Nieder-Seifersdorf Flur 8, Nieder-Seifersdorf Flur 9, Thiemendorf, Thiemendorf Flur 1, Thiemendorf Flur 2, Thiemendorf Flur 3 und Thiemendorf Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Waldhufen vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Das Katasterkartenwerk gehört zum amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Es ist der einzige Nachweis, in dem alle Flurstücke flächendeckend enthalten sind. Die ALK wird digital geführt und löst die bisher analog geführte Flurkarte ab.
Sonderung ist die Aufteilung eines Flurstückes (Zerlegung) in mehrere Flurstücke. Als Besonderheit findet dabei keine örtliche Vermessung statt. Die Sonderung ist nur zulässig für Öffentliche Straßen, Wege und Plätze. [SächsVermKatG §14 Abs. 2]