Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.

Sie wurden oftmals so gesetzt, dass sie mit einer Spitze oder einer Kante aus dem Boden ragen und dabei den Grenzpunkt oder eine Grenzrichtung angeben. Die Art der verwendeten Steine ist regional sehr unterschiedlich, bekannt ist z.B. die "Theumaer Platte" - eine senkrecht gesetzte Schieferplatte.

Feldsteine dürfen heute nicht mehr gesetzt werden, noch vorhandene Feldsteine behalten aber als historische Grenzmarke ihre volle Berechtigung zur Kennzeichnung weiterhin gültiger Grenzen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Zerlegung

ist die Aufteilung eines Flurstückes in zwei oder mehrere Flurstücke, oft auch als "Herausmessen eines Teilstückes" bezeichnet. Die Zerlegung von Flurstücken schafft die Voraussetzung zur Teilung von Grundstücken und deren Verkauf.

Grenzfeststellung

Ist die Festlegung neuer Grenzen nach den Angaben des Eigentümers. Hierbei sind ggf. die vertraglich vereinbarten Festlegungen zwischen den Beteiligten zu beachten.

Vor der Novellierung der Katastervermessungsvorschriften im September 2003 war dieser Begriff anders belegt:

Sonderung

Sonderung ist die Aufteilung eines Flurstückes (Zerlegung) in mehrere Flurstücke. Als Besonderheit findet dabei keine örtliche Vermessung statt. Die Sonderung ist nur zulässig für Öffentliche Straßen, Wege und Plätze. [SächsVermKatG §14 Abs. 2]