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Ich habe ein Carport und einen Anbau von 2,5 m x 3,5 m Grundfläche errichtet. Muss ich die Gebäudeeinmessung veranlassen?

Für Sachsen gilt: Nein, in beiden Fällen nicht. Das Carport hat keine Außenwände - ist damit kein Gebäude im Sinne des Liegenschaftskatasters. Der Anbau mit 8,75 m² ist zu klein. Gebäude oder Gebäudeänderungen sollen erst ab einer Grundfläche über 10 m² für das Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Sobald Sie Ihr Carport mit festen Wänden versehen oder zur Garage umbauen, entsteht allerdings die Pflicht zur Gebäudeaufnahme.

In der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz §5 heißt es hierzu:

Abs. 5: Gebäude ... sind oberirdische, überdachte, mit dem Erdboden fest verbundene bauliche Anlagen,

  1. die von Menschen betreten werden können
  2. die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen
  3. die von Außenwänden umfasst sind
  4. deren Grundfläche mehr als 10 m² beträgt
  5. die nach Art und Weise der Bauausführung eine dauernde Nutzung zulassen und
  6. die keine Gartenlauben im Sinne von § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes ... sind.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Wandergrenzstein

"Wandergrenzstein" ist eine humoristische, manchmal ironische Bezeichnung für einen Grenzstein, der seine Lage geändert hat - also gewandert ist.

Schnurgerüst

Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

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