"Wandergrenzstein" ist eine humoristische, manchmal ironische Bezeichnung für einen Grenzstein, der seine Lage geändert hat - also gewandert ist.

So eine Änderung dürfte es nicht geben: Die Grenze ist im Liegenschaftskataster unveränderlich festgelegt und der Grenzstein kennzeichnet örtlich diese Festlegung.
Ein Grenzstein kann unter Umständen "natürlich wandern", wenn er beispielsweise von starken Wurzeln verdrückt wird oder wenn er sich auf einem Rutschhang befindet. Es gab auch schon Fälle, in denen ein Grenzstein am Rande eines unbefestigten Weges durch Befahren mit schweren Fahrzeugen allmählich zusammen mit dem Erdreich verdrückt wurde.

Ein solcher lageveränderter Grenzstein kennzeichnet die Grenze nicht ordnungsgemäß - das kann zu kostspieligen Folgen führen.
Manchmal werden Grenzsteine aber auch fahrlässig verändert z.B. bei Baumaßnahmen, oder sogar vorsätzlich, wenn sich jemand an Grund und Boden bereichern bzw. den Nachbarn schädigen will oder der Stein einfach beim Setzen einer Zaunsäule oder beim Mauerbau im Weg ist. Das reicht dann von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat!
Bei der Bearbeitung von Katasterunterlagen erleben wir immer wieder Fälle, in denen sich im Laufe der Jahrzehnte die dokumentierten Maße zu einem Grenzstein plötzlich deutlich ändern. In solchen Fällen gilt die ursprüngliche Festlegung des Grenzpunktes. Die Lage eines solchen Steines muss dann korrigiert werden - auch wenn die Änderung Jahrzehnte her ist.

ChatGPT gab Ende 2024 auf die Frage, was ein Wandergrenzstein ist, die wohlformulierte, inhaltlich aber unsinnige Antwort: "Ein Wandergrenzstein ist ein Grenzstein, der nicht fest verankert ist, sondern sich auf natürliche Weise mit der Landschaft verschieben kann. Solche Steine wurden oft in der Vergangenheit verwendet, um Grenzen zwischen Grundstücken, Regionen oder Staaten zu markieren, wobei ihre Position durch den Verlauf von Flüssen, Erosion oder andere natürliche Veränderungen beeinflusst wurde. ..."

Veränderliche Grenzen gab es früher in Verbindung mit veränderlichen Uferlinien - solche Grenzen hat man aber nicht mit Steinen gekennzeichnet.

Fazit: Achten Sie darauf, dass Ihre Grenzsteine an Ort und Stelle bleiben und glauben Sie nicht ungeprüft, was eine KI Ihnen auftischt, sei es auch noch so gut formuliert.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Lageplan

Lagepläne geben die Topografie eines aufgenommenen Geländes maßstäblich verkleinert wieder. Im Lageplan können zusätzliche Informationen enthalten sein wie z.B. Flurstücksgrenzen oder unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen (Elektro- Gas- und Wasser- und Abwasserleitungen u.a.). Lagepläne können als Nachweis für bestimmte Gegebenheiten dienen (Bestandsplan nach dem Bau einer Straße oder der Verlegung einer Leitung), insbesondere sind Lagepläne zur Planung von Baumaßnahmen erforderlich. Ein Beispiel hierfür ist der Lageplan zum Baugesuch.

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.

Grenztermin

Ein Grenztermin wird bei jeder Katastervermessung durchgeführt. Ort und Zeitpunkt werden den Beteiligten mitgeteilt.
Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der bisherigen Grenzermittlung informiert und sie haben die Möglichkeit, dazu Fragen zu stellen und Erklärungen abzugeben. Die Teilnahme an einem Grenztermin ist freiwillig.
Die Bekanntgabe der Verwaltungsakte ist nicht Bestandteil des Grenztermins, kann aber direkt im Anschluss an den Grenztermin erfolgen.
Von uns erhalten die Beteiligten Eigentümer eine schriftliche Bekanntgabe der Verwaltungsakte, unabhängig von der Teilnahme am Grenztermin.

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