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Warum ist mein Gebäude in der Flurkarte gestrichelt dargestellt?

Das Gebäude wurde, da es bisher noch nicht in der Karte war, aus einem Luftbild übernommen. Dabei wird in der Regel jedoch nur der Dachumring erfasst. Das Gebäude ist in diesen Fällen meist zu groß eingetragen. In Abhängigkeit davon, wie das Luftbild erzeugt wurde, kann das Gebäude außerdem noch verschoben dargestellt sein. Die Abweichungen zur tatsächlichen Lage können bis zu einigen Metern groß sein.

Außerdem ist aus dem Luftbild oft nicht zu erkennen, ob es sich überhaupt um ein Gebäude im Sinne des Liegenschaftskatasters handelt. Falls Sie eine Flurkarte beispielsweise zur Eintragung von Leitungs- oder Wegerechten verwenden wollen, sollten Sie sich keinesfalls auf die derart eingetragenen Gebäude verlassen! Außerdem entbindet Sie ein aus dem Luftbild eingetragenes Gebäude nicht von der Pflicht, Ihr Gebäude aufmessen zu lassen, falls es nach dem 24.06.1991 errichtet oder wesentlich verändert wurde.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, beispielsweise die überbaubare Grundfläche (Grundflächenzahl), die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Geschossflächenzahl oder die zulässige Höhe von Gebäuden.

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

ALB, Automatisiertes Liegenschaftsbuch

Das automatisierte Liegenschaftsbuch enthält Angaben zum Flurstück wie die Flurstücksnummer mit Historie, Angaben zur Lage des Flurstücks, seine Nutzung und Fläche, ggf. Angaben zu der aus der Bodenschätzung abgeleiteten Ertragsmesszahl und die Gebäudebeschreibung sowie Angaben zum Eigentümer. Das Liegenschaftsbuch entstand parallel zum Grundbuch, einige Angaben sind in beiden Büchern identisch enthalten. Durch einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen den Vermessungs- und Grundbuchämtern wird ein jeweils aktueller Stand gewährleistet.