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Ich habe ein Grundstück gekauft. Muss ich es vermessen lassen?

Wenn Sie ein ganzes Grundstück bzw. Flurstück gekauft haben, so gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Vermessung, Sie können es auch ohne Vermessung kaufen. Sie sollten sich aber vom Verkäufer alle Grenzpunkte zeigen lassen um zu wissen, wo das Grundstück endet.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass in einigen Fällen die Eigentümer eines Grundstückes nicht wirklich wissen, wo dessen Grenzen sind, falsche Informationen haben oder dass die Nachbarn anderer Meinung sind.
Selbst vorhandene Grenzsteine stehen nicht immer an der richtigen Stelle!
In solch einem Fall sollten Sie zumindest die fraglichen Grenzen wiederherstellen lassen. Sie erlangen dadurch Rechtssicherheit und vermeiden Streitigkeiten, die das Nachbarschaftsverhältnis auf lange Zeit verderben könnten.

Haben Sie nur einen Teil eines Grundstückes gekauft, welcher auch noch kein eigenes Flurstück ist, so ist eine Vermessung (Zerlegung, Bildung eines Flurstückes und Teilung im Grundbuch) zwingend erforderlich.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung meint meist den Vorgang des Einbringens einer Marke, um einen Punkt örtlich zu kennzeichnen, z.B. das Setzen eines Grenzsteines.

Grundfläche im Sinne der BauNVO

Zulässige Grundfläche ist der nach der Grundflächenzahl errechnete Anteil des Baugrundstücks (Grundstücksfläche), der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. [BauNVO §19 Abs.2]

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