Ich habe ein Carport und einen Anbau von 2,5 m x 3,5 m Grundfläche errichtet. Muss ich die Gebäudeeinmessung veranlassen?
Für Sachsen gilt: Nein, in beiden Fällen nicht. Das Carport hat keine Außenwände - ist damit kein Gebäude im Sinne des Liegenschaftskatasters. Der Anbau mit 8,75 m² ist zu klein. Gebäude oder Gebäudeänderungen sollen erst ab einer Grundfläche über 10 m² für das Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Sobald Sie Ihr Carport mit festen Wänden versehen oder zur Garage umbauen, entsteht allerdings die Pflicht zur Gebäudeaufnahme.
In der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz §5 heißt es hierzu:
Abs. 5: Gebäude ... sind oberirdische, überdachte, mit dem Erdboden fest verbundene bauliche Anlagen,
- die von Menschen betreten werden können
- die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen
- die von Außenwänden umfasst sind
- deren Grundfläche mehr als 10 m² beträgt
- die nach Art und Weise der Bauausführung eine dauernde Nutzung zulassen und
- die keine Gartenlauben im Sinne von § 3 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes ... sind.